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Mitgliederkonferenz Nordrhein-Westfalen e. V.

4. Dezember 2024

Stadthalle Unna

Die Mitgliederkonferenz des Landessportbundes NRW setzt sich zusammen aus den gesetzlichen Vertreter*innen (§29 a Absatz 5 der Satzung):

- der ordentlichen Mitgliedsorganisationen der Dach- und Fachverbände (§ 8)

- der ordentlichen Mitgliedsorganisationen der Stadt- und Kreissportbünde (§ 9)

- der Mitgliedsorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung (§ 10)

- der Mitglieder des Präsidiums

- der Sportjugend NRW